Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 28.06.2016 - 2 KO 31/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,23571
OVG Thüringen, 28.06.2016 - 2 KO 31/16 (https://dejure.org/2016,23571)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 28.06.2016 - 2 KO 31/16 (https://dejure.org/2016,23571)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 28. Juni 2016 - 2 KO 31/16 (https://dejure.org/2016,23571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,23571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Konkurrentenklage gegen Beförderung von Mitbewerbern

  • IWW
  • Justiz Thüringen

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 58 Abs 2 S 1 BeamtStG, § 242 BGB
    Konkurrentenklage ; Verwirkung der Widerspruchs- und Klagebefugnis; Festlegung des üblichen Beförderungsstichtages als Beginn des Zeitablaufs; Jahresfrist von VwGO § 58 als Orientierungsmaßstab

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Anfechtung einer Beförderung kann verwirkt werden

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Zu lange zu gewartet - Anspruch verwirkt!

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung)

    Nachträgliche Anfechtung einer Beförderung kann verwirkt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Anfechtung einer Beförderung kann verwirkt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Recht zur nachträglichen Anfechtung einer Beförderung kann verwirkt werden - Unnötiges Abwarten von vier Jahren führt zur Verwirkung des Rechts auf Anfechtung einer Beförderung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.06.2016 - 2 KO 31/16
    Diese Sichtweise folge auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 2014 (2 A 3/13) zur Verwirkung des Rechtsschutzes bei Abbruch des Auswahlverfahrens.

    besetzungsverfahren gerichtet ist und erlischt, wenn das Auswahlverfahren abgebrochen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3/13 - Juris, Rn. 16).

    genheit zu zeitnaher Rechtsverfolgung zumutbarerweise verlangt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3/13 - Juris, Rn. 24; Beschluss vom 25. Juni 2014 - 2 B 1/13 - Juris, Rn. 27).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Möglichkeit einer Verwirkung nicht an die Fristen der §§ 70 Abs. 1 und 58 Abs. 2 VwGO gebunden und kann deshalb je nach den Umständen auch schon vor Ablauf der Jahresfrist des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO eintreten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - IV C 2.72 - Juris, Rn. 28; Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3/13 - Juris, Rn. 24, Monatsfrist).

    Sowohl der Dienstherr als auch die Bewerber brauchen Klarheit darüber, ob die Stellenbesetzung Bestand hat, zumal die nachträgliche Aufhebung der Ernennung im Beförderungsamt mit zunehmendem Zeitablauf zu schwierigen Rückabwicklungsproblemen führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3/13 - Juris, Rn. 23, zum Abbruch eines Auswahlverfahrens; zu den einzelnen Folgen im Falle einer Rückabwicklung: Kenntner, ZBR 2016, S. 181 [187 f.]).

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.06.2016 - 2 KO 31/16
    Erst dadurch wird eine Situation geschaffen, auf die der jeweilige Gegner vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - Juris, Rn. 18 ff.; BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1974 - 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 ; Beschluss vom 22. Mai 1990 - 8 B 156/89 - Juris, Rn. 3; Urteil vom 10. August 2000 - 4 A 11/99 - Juris, Rn. 15 f.; Beschluss vom 6. Juni 2014 - 2 B 75/13 - Juris, Rn. 15; Beschluss vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40/14 - Juris, Rn. 21).

    So hat das Bundesverfassungsgericht hervorgehoben, dass nicht nur ein schutzwürdiges Vertrauen der Gegenpartei auf das Untätigbleiben des Berechtigten, sondern auch ein öffentliches Interesse an der Erhaltung des Rechtsfriedens es rechtfertigen können, die Anrufung eines Gerichts nach langer Zeit als unzulässig anzusehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - Juris, Rn. 19).

    ris, Rn. 23; Beschluss vom 25. Juni 2014 - 2 B 1/13 - Juris, Rn. 27; zum Verstoß gegen Treu und Glauben beim nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis: Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 3/86 - Juris, Rn. 13; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - Juris, Rn. 25).

    Damit ist hinreichend dem Gebot Rechnung getragen, dass durch die Annahme einer Verwirkung der durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistete Weg zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden darf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - Juris, Rn. 18 ff.).

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.06.2016 - 2 KO 31/16
    Die Ausübung eines - materiell - oder auch verfahrensrechtlichen - Rechts kann nach Treu und Glauben auch aus anderen Gründen unzulässig sein als aus denen, die zu seiner Verwirkung führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - IV C 2.72 - Juris, Rn. 23; Beschluss vom 22. Mai 1990 - 8 B 156/89 - Juris, Rn. 3).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Möglichkeit einer Verwirkung nicht an die Fristen der §§ 70 Abs. 1 und 58 Abs. 2 VwGO gebunden und kann deshalb je nach den Umständen auch schon vor Ablauf der Jahresfrist des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO eintreten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - IV C 2.72 - Juris, Rn. 28; Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3/13 - Juris, Rn. 24, Monatsfrist).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2016 - 1 A 1923/14

    Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen verspäteter Beförderung i.R.d. Vergabe

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.06.2016 - 2 KO 31/16
    Ein Abstellen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung (so OVG NW, u. a. Beschluss vom 27. April 2016 - 1 A 1923/14 - Juris, Rn. 96) läge zwar dogmatisch näher am Primärrechtsschutz, entfernte sich aber vom Angriffsgegenstand der nachträglichen Anfechtungsklage und von dem Grundsatz, dass der für die Verwirkung erforderliche Zeitraum an das zurechenbare Kennen oder Kennenmüssen des Berechtigten anknüpft.

    Ob diese Zeitspanne weiträumiger zu bemessen ist, wenn der unterlegene Beamte nicht nachträglich die Beförderung angreift, sondern lediglich Sekundäransprüche verfolgt, kann hier offenbleiben (vgl. dazu OVG NW, u. a. Beschluss vom 27. April 2016 - 1 A 1923/14 - Juris, Rn. 95 ff.).

  • BVerwG, 25.06.2014 - 2 B 1.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; fiktive Nachzeichnung des Werdegangs;

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.06.2016 - 2 KO 31/16
    genheit zu zeitnaher Rechtsverfolgung zumutbarerweise verlangt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3/13 - Juris, Rn. 24; Beschluss vom 25. Juni 2014 - 2 B 1/13 - Juris, Rn. 27).

    ris, Rn. 23; Beschluss vom 25. Juni 2014 - 2 B 1/13 - Juris, Rn. 27; zum Verstoß gegen Treu und Glauben beim nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis: Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 3/86 - Juris, Rn. 13; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - Juris, Rn. 25).

  • BVerwG, 22.05.1990 - 8 B 156.89
    Auszug aus OVG Thüringen, 28.06.2016 - 2 KO 31/16
    Erst dadurch wird eine Situation geschaffen, auf die der jeweilige Gegner vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - Juris, Rn. 18 ff.; BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1974 - 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 ; Beschluss vom 22. Mai 1990 - 8 B 156/89 - Juris, Rn. 3; Urteil vom 10. August 2000 - 4 A 11/99 - Juris, Rn. 15 f.; Beschluss vom 6. Juni 2014 - 2 B 75/13 - Juris, Rn. 15; Beschluss vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40/14 - Juris, Rn. 21).

    Die Ausübung eines - materiell - oder auch verfahrensrechtlichen - Rechts kann nach Treu und Glauben auch aus anderen Gründen unzulässig sein als aus denen, die zu seiner Verwirkung führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - IV C 2.72 - Juris, Rn. 23; Beschluss vom 22. Mai 1990 - 8 B 156/89 - Juris, Rn. 3).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.06.2016 - 2 KO 31/16
    Dabei müsse im vorliegenden Falle nicht entschieden werden, ob in Altfällen aus der Zeit vor der Leitentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 2010 (2 C 16.09) die Jahresfrist unter rechtstaatlichen Vertrauensschutzgesichtspunkten und im Interesse eines fairen Verfahrens ausnahmsweise nicht schon ab äußerer Wirksamkeit der Ernennung beginne - hier der 1. April 2009 -, sondern möglicherweise erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts allgemein bekannt gewesen sei bzw. zumindest hätte bekannt sein können.

    Das Verwaltungsgericht hat im Hinblick auf den Beginn des Zeitablaufs auf die äußere Wirksamkeit der Ernennung der Mitbewerber(in) - hier 1. April 2009 - abgestellt und offen gelassen, ob in Fällen, die vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 2010 (2 C 16.09) liegen, das allgemeine Bekanntwerden dieser Entscheidung den Beginn des Zeitablaufs in die Zukunft verlagert.

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.06.2016 - 2 KO 31/16
    Es sei unverständlich, warum dem Beklagten die einschlägigen Warte- und Mitteilungspflichten noch im Jahr 2009 unbekannt gewesen sein sollten, nachdem das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 9. Juli 2007 (2 BvR 206/07) die verfas- 2 KO 31/16 12.

    Die Besonderheit des vorliegenden Falles besteht darin, dass der Klägerin unstreitig die verfassungsrechtlich gebotene Mitteilung über den Ausgang des Auswahlverfahrens nicht erteilt wurde, obwohl über diese Pflicht - spätestens - seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juli 2007 kein Zweifel bestand (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats - 2 BvR 206/07 - Juris, Rn. 17; vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 - Juris, Rn. 34, 42), und dass sie auch über die Ernennung der Beigeladenen zu 1. in zeitlichem Zusammenhang damit weder förmlich informiert wurde noch informell Kenntnis erhielt.

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.06.2016 - 2 KO 31/16
    Zu würdigen ist andererseits, dass auch die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen ein verfassungsrechtliches Schutzgut ist, das eine Beschränkung der durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 und Art. 33 Abs. 2 GG geschützten Rechte zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 17/03 - Juris, Rn. 19).
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.06.2016 - 2 KO 31/16
    Nach dem Stand der Rechtsprechung vor Erlass des genannten Urteils musste es der Klägerin zwar aussichtslos erscheinen, eine Anfechtungsklage zu erheben (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23/12 - Juris, Rn. 46).
  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den

  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
  • BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14

    Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom

  • BVerwG, 06.06.2014 - 2 B 75.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs;

  • BVerwG, 04.06.2014 - 2 B 108.13

    Unterschied zwischen dienstlicher Beurteilung eines Soldaten und eines Beamten

  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 24.00

    Gebäudeeigentum, selbständiges -; Klagebefugnis des Grundeigentümers gegen

  • OVG Thüringen, 14.11.2013 - 2 EO 838/12

    Konkurrentenstreit wegen Beförderung eines Richters

  • OVG Thüringen, 25.11.2008 - 4 ZKO 462/01

    Verwirkung des prozessualen Klagerechts; Klagefrist; Rechtsmittelbelehrung;

  • OVG Thüringen, 09.10.2015 - 2 EO 633/14

    Auswahlentscheidung zwischen Beamten derselben Besoldungsgruppe unterschiedlicher

  • BVerwG, 18.09.1970 - VII C 26.70
  • VG Weimar, 29.10.2015 - 1 K 663/15

    Verwirkung des Widerspruchs- und Klagerechts bei Anfechtung bereits vollzogener

  • OVG Thüringen, 24.10.2014 - 2 EO 457/14

    Beförderungsauswahlentscheidung bei Auswahl nach den bekleideten Dienstposten und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2007 - 6 B 218/07

    Streit über die Beurteilung eines Beamten; Kriterien für eine angemessene

  • VG Kassel, 07.04.2014 - 1 L 1342/13

    Rechtsanspruch eines Richters auf Beförderung und Schaffung von Planstellen

  • VG Köln, 05.04.2017 - 3 K 6608/15
    vgl. zur Frage des Fristbeginns in Konstellationen wie der vorliegenden OVG Weimar, Urteil vom 28.06.2016 - 2 KO 31/16 -, juris, Rn. 61, wo auf den Beförderungsstichtag abgestellt wird, sowie OVG NW, Urteil vom 27.04.2016 - 1 A 1923/14 -, juris, Rn. 96, wo auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung rekurriert wird.

    vgl. OVG Weimar, Urteil vom 28.06.2016 - 2 KO 31/16 -, juris, Rn. 65; OVG NW, Urteile vom 27.04.2016 - 1 A 1923/14 -, juris, Rn. 98 f. sowie - 1 A 2309/14 -, Rn. 81 f., jeweils m.w.N.; VG Weimar, Urteil vom 29.10.2015 - 1 K 663/15 We - , Rn. 26 f. juris; VG Köln, Urteil vom 27.10.2014 - 15 K 3361/13 -, Rn. 35 ff. juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 04.06.2014 - 2 B 108/13 -, juris, Rn. 11 m.w.N.

    vgl. VG Weimar, Urteil vom 29.10.2015 - 1 K 663/15 We -, Rn. 28, juris Rn. 28; bestätigt durch OVG Weimar, Urteil vom 28.06.2016 - 2 KO 31/16 -, juris.

  • BVerwG, 06.03.2017 - 2 B 73.16

    Revisionszulassung; Widerspruchsverwirkung gegen die Auswahl und Ernennung von

    e OVG Weimar - 28.06.2016 - AZ: OVG 2 KO 31/16.
  • VGH Bayern, 01.02.2018 - 6 ZB 17.1863

    Erforderlichkeit eines Widerspruchsverfahrens in beamtenrechtlichen

    Der Entscheidung des Verwaltungsgerichts liegt vielmehr die gefestigte Rechtsprechung zugrunde" dass eine Verwirkung des Widerspruchsrechts nicht nur im sogenannten nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis im Baurecht in Betracht kommt" sondern dass auch im Beamtenrecht der Möglichkeit" gegen schlichthoheitliches Handeln des Dienstherrn Einwendungen anbringen zu können" eine Grenze durch den auch im öffentlichen Recht anwendbaren Grundsatz von Treu und Glauben gezogen ist (vgl. BVerwG" B.v. 4.6.2014 - 2 B 108.13 - juris Rn. 11; OVG SH" B.v. 2.8.2016 - 2 MB 16/16 - juris Rn. 19; ThürOVG" U.v. 28.6.2015 - 2 KO 31/16 - juris; NdsOVG" B.v. 6.12.2012 - 5 ME 258/12 - juris; BayVGH" B.v. 13.4.2010 - 3 ZB 08.1094 - juris).
  • VG Magdeburg, 26.09.2018 - 7 A 819/16

    Erforderlichkeit von (Dritt-)Anfechtungsklagen gegen die Zulassung der

    Dem bereits seinerzeitigen Prozessbevollmächtigten des Klägers war aufgrund von Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Studienjahresliste der Beklagten für das Wintersemester 2016/2017 im 2. Studienjahr mit Stand vom 13.10.2016 vor Erlass des streitgegenständlichen Bescheides bekannt, so dass grundsätzlich mit der Bekanntgabe des Bescheides genügend Anhaltspunkte vorlagen, weitere Erkundigungen bei der Beklagten einzuholen und sodann Drittanfechtungsklagen zu erheben (vgl. zur Frage des Fristbeginns in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten: Thüringer OVG, Urteil vom 28.06.2016 - 2 KO 31/16 - zitiert nach juris; Zurückweisung der gegen diese Entscheidung eingelegten Revision und auf den Zeitpunkt der Ernennung des Konkurrenten abstellend: BVerwG, Urteil vom 30.08.2018 - 2 C 10/17 - abrufbar unter: https://www.bverwg.de/de/300818U2C10.17.0, abgerufen am 06.11.2018).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2016 - 1 LB 11/15

    Schutz einer Flugsicherungsanlage vor Errichtung von Windkraftanlagen;

    Im Hinblick auf den Streit der Beteiligten zu dieser Frage merkt der Senat an, dass eine Verwirkung des Widerspruchsrechts nicht nur im sog. nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis im Baurecht in Betracht kommt (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 28.08.1987, 4 N 3.86, NJW 1998, 839; Beschl. d. Senats v. 20.11.2015, 1 LA 39/15, NordÖR 2016, 213), sondern auch in anderen Rechtsbeziehungen, in denen der begünstigte Adressat eines Verwaltungsaktes das - alsbaldige - Tätigwerden eines Drittbetroffenen nach Treu und Glauben erwarten darf (vgl. zum Beamtenrecht: OVG Weimar, Urt. v. 28.06.2015, 2 KO 31/16, juris; OVG Schleswig, Beschl. v. 02.08.2016, 2 MB 16/16, juris), zum Umweltrecht: OVG Koblenz, Beschl. v. 14.11.2014, 1 B 11015/14 u.a., juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2017 - 1 A 2739/15

    Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen verspäteter Beförderung bei der

    Ebenso: OVG Thür., Urteil vom 28. Juni 2016 - 2 KO 31/16 -, juris, Rn. 73.
  • VG Arnsberg, 02.05.2018 - 13 K 3938/15
    OVG, Urteil vom 28. Juni 2016 - 2 KO 31/16 -, LKV 2016, 571 = juris Rn. 61 f.; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 1 A 1235/15 -, juris Rn. 38; VG München, Urteil vom 16. Oktober 2017 - M 21 K 15.4222 -, juris Rn. 20 ff.; im Ergebnis wohl auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 10 A 10738/14.OVG, n. v., UA S. 5 f.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht